Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahren

Bei Erkrankung des Kindes benachrichtigen die Eltern telefonisch und umgehend, d.h. am Morgen des ersten Fehltages vor Unterrichtsbeginn, die Schule. Nur so bleibt für alle nachvollziehbar, wo sich das Kind aufhält, so dass widrige Umstände (z.B. ein Unfall auf dem Schulweg) ausgeschlossen werden können. Nach spätestens drei Tagen wird dann bei der Klassenleitung oder im Sekretariat eine schriftliche Benachrichtigung (siehe Muster in der u.a. Datei) vorgelegt. Bei längerer Krankheit nehmen die Eltern bitte Rücksprache mit der Klassenleitung und legen eine ärztliche Bescheinigung vor.

Alle weiteren Informationen, Musterschreiben und Informationen zu Beurlaubungen entnehmen Sie bitte den folgenden Dateien:

Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahren (Sek1)

Entschuldigungsverfahren in der Oberstufe

Mär
23
3. Erprobungs- (Wlf) und 2. Mittelstufen- (Neu)/ Warnungskonferenz (St. 5-9) 13:15 Uhr. U-Ende St. 5 12:15h, St. 6-Q2 13 h, Mittagessen nur für St. 5, ÜMI ab 13:00 Uhr
Mär
23
Q2: Quartalsende/Notenabgabe bis 15:30 Uhr (Knä)
Mär
23
St. 6: Ende Wahlen WP I, 10 Uhr (Wlf)
Mär
24
EF/Q1: Quartalsende
Mär
27
Q2: Notenkonferenz, 13:15 Uhr (Knä)

 
Das Online-Magazin von Schüler*innen für Schüler*innen