Wir am Ratsgymnasium Münster, d. h. alle Schüler *, Lehrer und alle Eltern verstehen unsere Schule als eine Lebens- und Lerngemeinschaft, in der wir uns um Rücksicht, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und um Verständnis für die anderen bemühen. Unser Verhalten ist geprägt von kooperativem Miteinander, gegenseitiger Toleranz und vom fairen Umgang im Zusammenleben. Probleme und Konflikte lösen wir friedlich. Wir achten einander und schützen die Schwächeren. Niemand soll vor Anderen Angst haben oder ausgegrenzt werden. So schaffen wir gemeinsam eine Atmosphäre des Miteinanders, in der jeder zum Lernen angeregt und befähigt wird. Dafür übernehmen wir Verantwortung und halten uns an gemeinsam gefasste Beschlüsse und an gesetzte Regeln. Unsere Schulordnung basiert auf gegenseitiger Wertschätzung und auf unserem Verständnis von einer kooperativen Gemeinschaft. Sie ergänzt das Schulgesetz NRW vom 27.06.2006 und ist Ergebnis einer Vereinbarung zwischen allen am Schulleben Beteiligten.
*Der besseren Lesbarkeit halber erfolgt nur die Bezeichnung nur in der jeweils maskulinen Form, ausdrücklich jedoch sind immer beide Geschlechter gemeint.

1. Schulweg

Als Schüler treten wir den Schulweg möglichst rechtzeitig an, um pünktlich vor Unterrichtsbeginn (spätestens 7.40 bzw. 13.55 Uhr) im Unterrichtsraum zu sein und ein unfallträchtiges Hetzen zu vermeiden. Auf dem Schulweg verhalten wir uns verkehrsgerecht und rücksichtsvoll. Fahrräder schieben wir auf dem Schulgelände stets und stellen sie in die vorgesehenen Ständer bzw. im Fahrradkeller ab. Motorräder, Motorroller und Mofas stellen wir auf dem vorgesehenen Parkplatz ab und nicht auf dem Bürgersteig. Sollte sich auf dem Schulweg ein Unfall ereignen, informieren die Erziehungsberechtigten die Schule, weil alle Schüler über die Unfallkasse versichert sind.

2. Aufenthalt und Verhalten im Schulgebäude

Das Schulgebäude können wir ab 7.30 Uhr betreten. Spätestens beim Gongzeichen zum Unterricht befinden wir uns in den Klassen- und Fachräumen und halten die Arbeitsmaterialien auf den Tischen bereit. Auch im Verlauf des Tages halten wir uns nach dem Gongzeichen zum Unterricht nicht mehr auf den Fluren und im Treppenhaus auf. Erscheint innerhalb von fünf Minuten nach dem Gongzeichen kein Lehrer, so meldet dies der Klassen-/ Kurssprecher im Sekretariat. Wir rennen in den Fluren und auf den Treppen nicht, um Unfälle zu vermeiden. Nach Ende des Schultages verlassen wir das Schulgelände umgehend und treten den Heimweg an.

3. Verhalten in den Pausen
3.1 Für die Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 5-9) gilt:

In den großen Pausen begeben wir uns auf den Schulhof. Das Schulgelände dürfen wir nicht verlassen. In den kleinen Pausen bleiben wir im Klassen- oder Fachraum. Bei einem Raumwechsel oder Lehrerwechsel sind wir möglichst leise, um andere Klassen nicht zu stören.

3.2 Für die Schüler der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 10-12) gilt:

Wir dürfen uns in den Pausen im Schulgebäude aufhalten. Das Verlassen des Schulgeländes in Pausen oder Freistunden ist uns erlaubt.

Wichtig: Ballspiele dürfen nur auf dem Schulhof Nord und Schulhof Ost stattfinden. Ein Schneeballwerfen ist grundsätzlich untersagt.

4. Ordnung und Sauberkeit in unserer Schule

Wir achten gemeinsam und verantwortlich auf Ordnung und Sauberkeit in unserer Schule und auf unserem Schulgelände. Das bedeutet z.B., dass jeder Einzelne darauf achtet, seinen eigenen Müll in die entsprechenden Mülleimer zu entsorgen, und dass jeder als Mitglied der Klassen- und Schulgemeinschaft weitere Verantwortung für eine gepflegte Lernumgebung übernimmt. Wir klopfen den Sand aus den Schuhen und aus der Kleidung nach dem Spielen am Kletterkreisel. Im Einzelnen gelten folgende organisatorische Regelungen:

4.1 Ordnungsdienst im Klassenraum

In jeder Klasse sorgt ein Ordnungsdienst nach der Unterrichtsstunde für die Reinigung der Tafel, sei es im Klassen- oder Fachraum. Nach Unterrichtsschluss bzw. nach der letzten Stunde im Klassenraum prüft der Ordnungsdienst den Zustand des Klassenraums und sorgt für Sauberkeit. Unter Umständen muss der Ordnungsdienst auch den Fachraum (z.B. Musikraum, Biologieraum, ...) nach der Unterrichtsstunde reinigen.

4.2 Hofdienst auf dem Schulgelände

Ab dem zweiten Halbjahr in Klasse 6 übernehmen wir Schüler zusätzliche Verantwortung durch den Hofdienst, der sich um die Sauberkeit der Schulhöfe und des Schulgeländes kümmert. Der Hofdienst wechselt wöchentlich, sodass jede Klasse ein- bis zweimal im Halbjahr dafür zuständig ist.

4.3 Umweltfreundliches Verhalten

Wir trennen den Müll und entsorgen ihn richtig: Mülleimer für Papier (blau), Biomüll (braun), Verpackungen aus Plastik- oder Metallfolie (gelb) und Restmüll (grau), möglichst auch beim Hofdienst. Wir sparen Strom und lassen kein unnützes Wasser fließen. Zusätzlich achten die Klimawächter darauf, dass nach Verlassen des Raumes die Fenster, insbes. auch die Oberlichter, geschlossen und die Lampen und Monitore ausgeschaltet werden.

5. Eigentum

Wir respektieren das Eigentum von anderen und das Eigentum der Schule insbesondere Schulbücher und Schulmobiliar. Unfall, Verlust, Diebstahl oder Sachbeschädigung teilen wir unverzüglich einem Lehrer mit und melden dies innerhalb von drei Tagen. Geld und Wertgegenstände (z.B. Uhren) lassen wir nicht unbeaufsichtigt, insbesondere in den Sport-Umkleideräumen, sondern geben diese dort dem Lehrer.

6. Umgang mit elektronischem Gerät

Das Ratsgymnasium hat eine eigene „Handyordnung“ erlassen, die Bestandteil dieser Hausordnung ist (siehe Anlage). Daneben gibt es eine "Nutzungsordnung zum Einsatz schulischer IT", die ebenfalls Bestandteil der Hausordnung ist (siehe Anlage).

7. Krankmeldung

Ist ein Schüler erkrankt, so teilen die Erziehungsberechtigten dies der Schule vor Beginn des Unterrichts bzw. der Klausur telefonisch (7.30 Uhr) unverzüglich mit. Jedes Fehlen ist darüber hinaus schriftlich zu entschuldigen. Spätestens am dritten Tag nach der Gesundung reichen die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Entschuldigung ein. Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, muss die Abmeldung bei dem unterrichtenden Lehrer erfolgen und im Sekretariat ein Formular ausgestellt werden. Das Sekretariat leitet die Krankmeldung an den Klassen-/ Stufenlehrer weiter. Das Formular der Krankmeldung wird von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und umgehend nach der Gesundung an den Klassen-/ Stufenlehrer zurückgegeben, sodass das Fehlen entschuldigt ist. Unterbleibt die telefonische Krankmeldung, die Abmeldung vom Unterricht oder wird die schriftliche Entschuldigung verspätet eingereicht, gilt das Fehlen als unentschuldigt. Bei längerer Erkrankung ist spätestens am dritten Unterrichtstag die Schule schriftlich zu benachrichtigen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule ein ärztliches Attest fordern.

8. Verhalten bei Feuer

siehe besonderes Merkblatt

9. Sekretariat

Das Sekretariat soll nur in den großen Pausen aufgesucht werden. Anträge sind in der 1. großen Pause zu stellen. Auskünfte zum Stundenplan dürfen nur vom Klassen- oder Kurssprecher eingeholt werden.

Anlage

Handyordnung am Ratsgymnasium

Nutzungsordnung zum Einsatz schulischer IT

Tabletordnung

Einen Muster-Leihvertrag für die schulischen iPads finden Sie auf den IT-Hilfeseiten im Abschnitt "iPads & AppleTV"

Städt. WLAN-Nutzungsordnung

Städt. WLAN-Nutzungsordnung für die städt. allgemeinbildenden Schulen der Stadt Münster